Neu · Politisches Statement / Position2. Juli 2026

Aufschwung braucht Kreative

Das Reformpaket setzt wichtige Signale für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Wachstum. Doch wer Beschäftigung und Innovation sichern will, muss die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Solo-Selbstständigen, freien Berufen und kleinen Kreativunternehmen ausdrücklich mitdenken.

Die KulturGilde begrüßt die Entlastungsansätze des Reformpakets vom 02.07.2026. Datenschutzvereinfachung, Steuervereinfachung, Genehmigungsfiktion und Bürokratieabbau können gerade kleinen Kreativunternehmen helfen. Gleichzeitig bleibt die politische Architektur des Pakets zu stark auf klassische Industrie, Normalarbeitsverhältnisse und größere Unternehmensstrukturen ausgerichtet. Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht eigene Zugänge zu Weiterbildung, Finanzierung, öffentlicher Vergabe, KI-Förderung und sozialer Absicherung.

Aufschwung braucht Kreative: Reformpaket muss Kultur- und Kreativwirtschaft stärker mitdenken

Am 2. Juli 2026 hat die Bundesregierung das Reformpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vorgelegt. Es adressiert Bürokratieabbau, Steuervereinfachung, Datenschutz, Arbeitsmarktpolitik, Innovationsförderung und die Rolle des Staates als Auftraggeber. Damit greift das Paket zentrale Standortfragen auf, über die Wirtschaftsverbände seit Jahren diskutieren.

Für die KulturGilde ist entscheidend, ob damit auch die tatsächlichen Arbeitsformen der Kultur- und Kreativwirtschaft erreicht werden. Die Branche besteht überwiegend aus Solo-Selbstständigen, freien Berufen, Kleinstunternehmen und kleinen Kreativunternehmen. Ob Entlastung dort tatsächlich ankommt, entscheidet sich nicht an Grundsatzerklärungen, sondern an konkreter Ausgestaltung.

„Die KulturGilde sieht im Reformpaket richtige Ansätze – aber auch eine deutliche Leerstelle. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird erneut eher mitgemeint als mitgedacht."

1. Bürokratieabbau ist richtig – aber er muss bei den Kleinen ankommen

Berichtsentlastungsgesetz, Abbau von Dokumentationspflichten, Genehmigungsfiktion, Steuervereinfachung, digitale Steuererklärung und schnellere Vergabe von Steuernummern sind sinnvolle Schritte. Für kleine Kreativunternehmen, Agenturen, Studios, Veranstalter, Kulturorte, Designbüros, Games-Unternehmen, freie Projektbüros und Kreativnetzwerke sind das keine Nebensächlichkeiten.

Kleine Unternehmen haben keine Rechts-, Compliance- oder Verwaltungsabteilungen. Jeder bürokratische Zusatzaufwand landet direkt bei den Gründer:innen, Geschäftsführer:innen oder Solo-Selbstständigen selbst – neben, nicht statt der eigentlichen Arbeit.

Bürokratieabbau muss deshalb auch Förderabrechnungen, Vergabeverfahren, Zuwendungslogik, Künstlersozialabgabe, Datenschutzdokumentation und öffentliche Auftragsverfahren erfassen.

Bürokratieabbau darf nicht nur dort wirken, wo bereits große Verwaltungsstrukturen bestehen. Er muss vor allem dort ankommen, wo Menschen mit wenigen Ressourcen Projekte, Unternehmen und kulturelle Wertschöpfung aufbauen.

2. Solo-Selbstständige und freie Berufe dürfen nicht nur mitgemeint sein

Viele arbeitsmarktpolitische Instrumente des Pakets sind vor allem auf abhängig Beschäftigte, Transfergesellschaften, Abfindungsregelungen und Job-to-Job-Übergänge ausgerichtet. Die Realität der Kultur- und Kreativwirtschaft sieht anders aus: freiberufliche Arbeit, wechselnde Projekte, Auftragsschwankungen, Mischformen aus selbstständiger und angestellter Tätigkeit, kleine Teams, Werkverträge und Honorartätigkeit.

Wenn Aufträge wegbrechen, wird das bei Selbstständigen nicht immer als Arbeitslosigkeit sichtbar. Trotzdem ist es wirtschaftliche Unsicherheit. Weiterbildungs-, Transformations- und Beratungsprogramme müssen deshalb auch für Solo-Selbstständige und freie Berufe zugänglich sein – bei KI-Kompetenz, Geschäftsmodellentwicklung, Urheberrecht, Datenkompetenz, Steuerrecht, sozialer Absicherung, Internationalisierung, Marketing und öffentlichen Aufträgen.

Wer nur Beschäftigungspolitik für Normalarbeitsverhältnisse macht, übersieht einen erheblichen Teil moderner Wertschöpfung.

3. Datenschutzvereinfachung kann ein echter Fortschritt werden

Positiv ist, dass kleine und mittlere Unternehmen, nicht-kommerzielle Tätigkeiten und risikoarme Datenverarbeitungen entlastet werden sollen. In der Kultur- und Kreativwirtschaft betrifft das ganz konkrete Alltagsvorgänge: Newsletter, Presseverteiler, Ticketing, Workshop-Anmeldungen, Mitgliederlisten, Community-Plattformen, Kundenlisten, Website-Formulare und Projektkommunikation.

Datenschutz bleibt wichtig. Aber die praktische Anwendung muss verständlicher und rechtssicherer werden – mit einfachen Standards, Mustertexten, Bagatellgrenzen und klaren Handlungshilfen, die weniger Angst vor Fehlern bei geringem Risiko erzeugen.

Gerade kleine Kultur- und Kreativunternehmen brauchen keinen Datenschutzdschungel, sondern klare, sichere und verständliche Regeln.

4. KI und Creative Tech gehören ins Zentrum der Innovationspolitik

Das Reformpaket fördert KI und Zukunftstechnologien – aber vor allem industriell, infrastrukturell und technologisch gedacht. Aus Sicht der KulturGilde ist die Kultur- und Kreativwirtschaft ein praktisches Labor für KI-Anwendungen: in Storytelling, Design, Games, Medien, Musik, Film, Architektur, immersiven Technologien und digitaler Kulturvermittlung.

Creative Tech, Games, Design, Film, Musik-Tech, XR, digitale Museen, KI-gestützte Kulturproduktion und kreative Datenräume gehören deshalb ausdrücklich in Förderlogiken. Zugleich darf KI nicht nur als Effizienztechnologie verstanden werden – faire Vergütung, Rechteklärung und kreative Wertschöpfung müssen bei Urheberrecht und Lizenzmodellen mitgedacht werden.

Künstliche Intelligenz wird nicht nur in Rechenzentren und Fabriken entschieden. Sie verändert Gestaltung, Kommunikation, Kulturproduktion, Medien, Games, Bildung und öffentliche Vermittlung.

5. Flexibilität ja – aber nicht als Dauerprekariat

Die Ausweitung sachgrundloser Befristungen bis zu 48 Monaten kann für projektbasierte Branchen wie Film, Games, Event, Theaterproduktion, Messe, Design, Kommunikation, Musik und Medien kurzfristig hilfreich sein. Gleichzeitig besteht ein Risiko: Befristung darf nicht zur Normalform unsicherer Kreativarbeit werden. Flexibilität braucht faire Vergütung, Missbrauchsschutz, Weiterbildungszugang und Perspektiven auf stabile Beschäftigung.

Projektarbeit braucht Spielräume. Aber Spielräume dürfen nicht bedeuten, dass Unsicherheit zur Geschäftsgrundlage wird.

6. Öffentliche Vergabe: Der Staat muss Kreativwirtschaft fair beauftragen

Das Paket beschreibt den Staat als Ankerkunden in strategischen Bereichen. Das kann auch für die Kreativwirtschaft gelten: Kampagnen, Design, Stadtentwicklung, Bürgerdialoge, Beteiligungsformate, Websites, Kulturvermittlung, Bildungsmedien, Games, Ausstellungen, Veranstaltungen, Storytelling, UX und Kommunikationsberatung sind öffentliche Aufgaben, die kreative Leistung brauchen.

Öffentliche Vergabe muss kleine Kreativunternehmen erreichen: weniger unbezahlte Pitches, angemessene Honorare, kleinere Lose, qualitative Bewertung statt reiner Preiswettbewerb, einfachere Bewerbungsverfahren und bessere Zugangschancen für KMU und freie Zusammenschlüsse.

Kreativleistungen sind keine Nebenkosten. Sie entscheiden darüber, ob politische, kulturelle und wirtschaftliche Projekte verstanden, genutzt und angenommen werden.

7. Finanzierung und Deutschlandfonds: Kreative Werte sind oft immateriell

Der geplante Ausbau des Deutschlandfonds soll junge, kleine und mittelständische Unternehmen einbeziehen – potenziell positiv für Games, Software, Design-Tech, Musik-Tech, Film-Tech, Plattformen, XR sowie Museums- und Vermittlungstechnologie. Kreativunternehmen arbeiten jedoch häufig mit immateriellen Werten: Ideen, Marken, Rechten, Lizenzen, Prototypen, Formaten, Stoffentwicklung, IP und Communitys.

Wer kreative Unternehmen finanzieren will, muss verstehen, dass ihr Wert oft nicht in Maschinenhallen liegt, sondern in Ideen, Rechten, Formaten, Marken und Netzwerken.

8. Soziale Absicherung bleibt die offene Frage

Das Reformpaket verweist auf Renten- und Sozialstaatsreformen. Für Solo-Selbstständige, freie Berufe und Kulturschaffende ist soziale Absicherung ein zentrales Thema: Wie wird die Künstlersozialversicherung stabilisiert? Wie werden schwankende Einkommen berücksichtigt? Wie werden hybride Erwerbsbiografien abgebildet? Wie werden Selbstständige bei Krankheit, Alter und Weiterbildung abgesichert, ohne bei niedrigen Einkommen überfordert zu werden?

Eine Reform, die moderne Erwerbsbiografien nicht abbildet, wird gerade an jenen vorbeigehen, die unsere Arbeitswelt längst vorleben.

9. Informationsfreiheit und Presse: Transparenz darf nicht geschwächt werden

Das Reformpaket will das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln. Presse, Journalismus, Recherche, Verbandsarbeit und zivilgesellschaftliche Kontrolle sind Teil einer offenen demokratischen Öffentlichkeit. Bürokratieabbau darf nicht zur Einschränkung von Transparenz führen. Der Zugang zu amtlichen Informationen muss für Journalist:innen, Medien, Verbände, Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Akteure praktikabel bleiben.

Ein moderner Staat muss effizienter werden, aber nicht undurchsichtiger.

Was aus Sicht der KulturGilde besonders wichtig ist

  • •Bürokratieabbau muss kleine Strukturen erreichen.
  • •KI-Förderung muss Creative Tech einschließen.
  • •Weiterbildung muss auch Selbstständigen offenstehen.
  • •Öffentliche Vergabe muss Kreativ-KMU fair beauftragen.
  • •Soziale Absicherung muss moderne Erwerbsbiografien berücksichtigen.

Die KulturGilde fordert: Aufschwungspolitik muss kreativer werden

  1. 1.

    Bürokratieabbau konsequent auf Solo-Selbstständige, freie Berufe, Kleinstunternehmen und Kreativ-KMU ausrichten.

  2. 2.

    Creative Tech, Games, Design, Film, Musik, Medien, Architektur, Kulturvermittlung und KI-Anwendungen der Kreativwirtschaft ausdrücklich in Innovations- und Förderprogramme aufnehmen.

  3. 3.

    Weiterbildungs- und Transformationsinstrumente auch für Selbstständige und projektbasiert arbeitende Kreative öffnen.

  4. 4.

    Öffentliche Vergabe fairer, einfacher und KMU-tauglicher gestalten.

  5. 5.

    Soziale Absicherung, KSK, Altersvorsorge und hybride Erwerbsformen bei allen Reformen systematisch mitdenken.

Roland Weiniger, Vorsitzender der KulturGilde

„Das Reformpaket enthält richtige Ansätze. Aber wer Aufschwung und Beschäftigung ernst meint, darf die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur mitmeinen. Solo-Selbstständige, freie Berufe und kleine Kreativunternehmen sind keine Randerscheinung der Wirtschaft. Sie sind dort tätig, wo Innovation, Kommunikation, Gestaltung, Digitalisierung und gesellschaftlicher Wandel konkret werden."

Grundlage der Bewertung

Grundlage dieser Position ist das Reformpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vom 02.07.2026. Die KulturGilde bewertet das Papier aus Sicht der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere mit Blick auf Solo-Selbstständige, freie Berufe, Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Kreativunternehmen.

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Pressemitteilung

Zur Pressemitteilung der KulturGilde vom 02.07.2026

Quelle

Grundlage dieser Bewertung ist das Reformpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vom 02.07.2026.

Reformpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vom 02.07.2026 als PDF herunterladen
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