Pressemitteilung vom 14.07.2026: KulturGilde: Kulturstaat Bayern braucht Kulturwirtschaft
Zur Pressemitteilung →Kulturstaat Bayern braucht Kulturwirtschaft
Bayerns Kulturpolitik muss neben Institutionen und Gebäuden auch die Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler:innen stärken, die Kultur produzieren, gestalten und vermitteln.
Teaser
Bayern investiert in Museen, Theater und kulturelle Infrastruktur. Das ist richtig. Ein starker Kulturstaat besteht jedoch nicht nur aus öffentlichen Einrichtungen, Sammlungen und Gebäuden. Er braucht auch die Kultur- und Kreativwirtschaft: Selbstständige, Studios, Agenturen und kleine Unternehmen, die Ausstellungen gestalten, Veranstaltungen produzieren, digitale Angebote entwickeln und Kultur zu neuen Zielgruppen bringen.
Anlass und Quelle
Die Position bezieht sich auf den „Bericht aus der Kabinettssitzung" der Bayerischen Staatskanzlei vom 14. Juli 2026, Pressemitteilung Nr. 190, insbesondere auf die angekündigte Museumsoffensive und die Aussagen zum Kulturstaat Bayern.
Originalbericht der Bayerischen Staatskanzlei als PDF öffnenFür Presse, Politik und Verwaltung
Kulturstaat Bayern braucht Kulturwirtschaft
Bayern bekennt sich zu seinen Museen, Theatern, Kulturdenkmälern, Archiven, Kunsthochschulen und kulturellen Einrichtungen. Die im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Juli 2026 angekündigten Investitionen und die geplante Museumsoffensive sind ein wichtiges Signal.
Die KulturGilde begrüßt, dass der Freistaat Bayern auch in finanziell herausfordernden Zeiten an Kunst, Kultur und kultureller Infrastruktur festhalten will.
Eine zeitgemäße Kulturpolitik darf jedoch nicht an den Türen staatlicher und kommunaler Einrichtungen enden.
Kultur entsteht nicht nur in Institutionen
Kultur wird jeden Tag auch in Ateliers, Werkstätten, Studios, Verlagen, Produktionsfirmen, Agenturen, Veranstaltungsunternehmen und kleinen Kreativbetrieben geschaffen.
Sie entsteht bei freiberuflichen Kurator:innen, Musiker:innen, Autor:innen, Designer:innen, Fotograf:innen, Filmschaffenden, Game-Designer:innen, Restaurator:innen, Bühnenbauer:innen, Vermittler:innen, Architekt:innen und vielen weiteren Akteuren.
Diese Menschen und Unternehmen sind nicht lediglich Zulieferer staatlicher Kulturinstitutionen. Sie sind selbst Träger kultureller Produktion, wirtschaftlicher Wertschöpfung und gesellschaftlicher Innovation.
Sie gestalten Ausstellungen, entwickeln Vermittlungsangebote, entwerfen Bühnenbilder und Besucherleitsysteme, produzieren Filme, Podcasts und Publikationen, programmieren digitale Anwendungen und schaffen Veranstaltungen und kulturelle Erlebnisse.
Ohne ihre Arbeit bleiben viele Investitionen in Gebäude, Sammlungen und technische Infrastruktur unvollständig.
Kulturpolitik ist auch Wirtschafts- und Mittelstandspolitik
Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern besteht überwiegend aus Solo-Selbstständigen, Freiberufler:innen sowie kleinen und mittleren Unternehmen.
Viele arbeiten projektbezogen, mit wechselnden Auftraggebern und schwankenden Einnahmen. Sie tragen kreative Entwicklung, Vorfinanzierung, unternehmerisches Risiko und soziale Absicherung häufig selbst.
Gleichzeitig treffen sie bei öffentlichen Auftraggebern auf Vergabeverfahren und Förderlogiken, die oftmals stärker auf große Organisationen als auf kleine Kreativunternehmen ausgerichtet sind.
Deshalb reicht es nicht, Kulturförderung ausschließlich über institutionelle Zuschüsse und Bauinvestitionen zu betrachten. Kulturpolitik muss auch die wirtschaftlichen Bedingungen kultureller Arbeit berücksichtigen. Dazu gehören faire Honorare, zugängliche Ausschreibungen, angemessene Vergabekriterien, verlässliche Zahlungsfristen, vergütete Konzeptleistungen und Förderprogramme, die kleine Unternehmen und Selbstständige tatsächlich erreichen.
Bayerns Museumsoffensive muss auch die Kreativwirtschaft einbeziehen
Die Bayerische Staatsregierung will ihre staatliche Museumslandschaft umfassend weiterentwickeln. Bayerns Museen sollen international sichtbarer, leistungsfähiger und für neue Zielgruppen attraktiver werden.
Dieses Ziel kann nicht allein durch neue Verwaltungsstrukturen, Sanierungen oder interne Reformen erreicht werden.
Neue Zielgruppen werden erreicht, wenn Inhalte verständlich erzählt, Zugänge neu gestaltet und Angebote konsequent aus der Perspektive der Besucher:innen entwickelt werden. Dafür braucht es unter anderem:
Viele dieser Kompetenzen liegen bei spezialisierten Kreativunternehmen und Selbstständigen.
Sie dürfen nicht erst dann beteiligt werden, wenn eine bereits fertig entwickelte Ausstellung beworben oder technisch umgesetzt werden soll. Kreative Expertise muss frühzeitig in Konzeption, Zielgruppenarbeit, Vermittlung und Angebotsentwicklung einfließen.
Auch kleinere Museen in Bayern berücksichtigen
Die bayerische Museumsoffensive darf sich nicht ausschließlich auf die großen staatlichen Häuser konzentrieren.
Zur kulturellen Infrastruktur Bayerns gehören ebenso kommunale, private, vereinsgetragene und ehrenamtlich unterstützte Museen, Sammlungen, Archive und Erinnerungsorte. Gerade kleinere Einrichtungen bewahren lokale Geschichte, handwerkliches Wissen, industrielle Traditionen und regionale Identität. Gleichzeitig fehlen ihnen häufig Personal, Entwicklungsbudgets und Zugang zu spezialisierten kreativen Leistungen.
Wissen, Beratung und Förderinstrumente der Museumsoffensive sollten deshalb auch kleineren und nichtstaatlichen Einrichtungen zugänglich gemacht werden. Denkbar sind regionale Kompetenzpools, mobile Beratungsteams und niedrigschwellige Innovationsbudgets, damit Museen gezielt Kreativunternehmen für Ausstellungsgestaltung, Digitalisierung, Vermittlung oder Besucherentwicklung beauftragen können.
Gebäude allein schaffen noch keine kulturelle Wirkung
Investitionen in Theater, Museen, Konzertsäle und Archive sind notwendig. Gebäude allein sichern jedoch noch keine kulturelle Teilhabe.
Auch ein saniertes Haus braucht Inhalte, Vermittlung, Kommunikation, digitale Angebote, Veranstaltungen und eine professionelle Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen.
Bei öffentlichen Bau- und Sanierungsprojekten müssen deshalb Fragen der Nutzung, Vermittlung, Gestaltung und Besucherorientierung von Anfang an berücksichtigt werden. Wer zuerst ein Gebäude plant und erst am Ende über Inhalte und Zielgruppen nachdenkt, riskiert teure Nachbesserungen und verpasste Chancen.
Kreativunternehmen sind Entwicklungspartner
Kreativunternehmen werden in öffentlichen Projekten häufig erst angesprochen, wenn politische, administrative und bauliche Grundentscheidungen bereits getroffen wurden. Sie sollen anschließend ein Erscheinungsbild gestalten, eine Kampagne entwickeln oder ein fertiges Konzept attraktiv präsentieren. Das reduziert Kreativwirtschaft auf Kommunikation und Dekoration.
Kreative können Probleme aus der Perspektive der Nutzer:innen betrachten, neue Formate entwickeln, unterschiedliche Fachwelten verbinden und abstrakte Ziele in konkrete Erlebnisse übersetzen. Diese Kompetenzen müssen frühzeitig genutzt werden.
Wer neue Zielgruppen erreichen will, sollte diejenigen beteiligen, die Angebote für diese Zielgruppen entwickeln. Wer digitale Kulturangebote schaffen will, muss Inhalte, Gestaltung, Technik und Nutzerführung gemeinsam denken.
Faire Vergaben für kreative Leistungen
Ein wesentlicher Hebel liegt im öffentlichen Vergabewesen. Kreative Leistungen dürfen nicht vor allem über den niedrigsten Preis vergeben werden. Bei Ausstellungen, Kampagnen, digitalen Anwendungen, Vermittlungsformaten oder Veranstaltungen müssen Qualität, Erfahrung, Zielgruppenverständnis und konzeptionelle Tiefe entscheidend sein.
Qualität vor dem niedrigsten Preis
Kreative Leistungen sind keine standardisierten Waren. Die Qualität des Konzepts muss bei der Vergabe ein wesentliches Kriterium sein.
Vergütung kreativer Vorleistungen
Wer von mehreren Anbieter:innen ausgearbeitete Konzepte, Entwürfe oder Präsentationen verlangt, muss diese angemessen honorieren.
Zugängliche Vergaben für kleine Unternehmen
Aufträge sollten sinnvoll aufgeteilt werden. Anforderungen an Umsatz, Unternehmensgröße und Referenzen müssen im Verhältnis zum tatsächlichen Auftrag stehen.
Verlässliche Zahlungsfristen
Solo-Selbstständige und kleine Kreativunternehmen können lange Prüf- und Zahlungsfristen nicht wie große Unternehmen vorfinanzieren.
Faire Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten
Umfassende Rechteübertragungen ohne angemessene Vergütung schwächen die wirtschaftliche Grundlage kreativer Arbeit.
Kulturförderung und Kreativwirtschaftsförderung verbinden
Kulturförderung und Wirtschaftsförderung behandeln häufig dieselben Akteure nach unterschiedlichen Logiken. In der Kulturförderung gelten sie als Kulturschaffende. In der Wirtschaftsförderung passen sie nicht immer in die üblichen Kategorien technologieorientierter Unternehmen. Dadurch entstehen Förderlücken.
Ein Museum kann Bildungsort, touristischer Anziehungspunkt und Innovationspartner sein. Ein Designstudio kann wirtschaftlich arbeiten und gleichzeitig einen kulturellen Beitrag leisten. Ein Game-Studio kann Unterhaltungsprodukte entwickeln und Lösungen für Museen, Bildung und Vermittlung schaffen.
Bayern braucht deshalb eine ressortübergreifende Strategie, die Kultur-, Wirtschafts-, Wissenschafts-, Digital-, Bildungs- und Tourismuspolitik verbindet.
Forderungen der KulturGilde an den Freistaat Bayern
Die KulturGilde fordert die Bayerische Staatsregierung auf:
die Kultur- und Kreativwirtschaft systematisch in die bayerische Museumsoffensive einzubeziehen,
Kreativunternehmen, Selbstständige und freie Berufe als Entwicklungspartner und nicht nur als ausführende Dienstleister zu behandeln,
faire Honorare, vergütete Konzeptleistungen und mittelstandsfreundliche Vergabeverfahren zum Standard öffentlicher Kulturaufträge zu machen,
kleinere, kommunale, private und vereinsgetragene Museen in Bayern stärker zu unterstützen,
niedrigschwellige Innovationsbudgets für die Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen und Kreativunternehmen zu schaffen,
kulturelle Infrastruktur, digitale Angebote, Vermittlung, Zielgruppenentwicklung und wirtschaftliche Nutzung gemeinsam zu planen,
Kulturpolitik dauerhaft mit Wirtschafts-, Mittelstands-, Tourismus- und Innovationspolitik zu verbinden.
Position der KulturGilde
Bayerns Museen, Theater, Denkmäler, Archive und Hochschulen sind ein großer Standortvorteil. Dieser Vorteil wird jedoch erst vollständig wirksam, wenn auch die Menschen und Unternehmen gestärkt werden, die aus kulturellem Erbe neue Zugänge, aus Wissen verständliche Angebote und aus Infrastruktur lebendige Orte machen.
Ein Kulturstaat zeigt sich nicht nur an der Zahl seiner Institutionen und der Höhe seiner Bauinvestitionen. Er zeigt sich auch daran, ob professionelle kreative Arbeit wirtschaftlich möglich ist.
„Kulturstaat Bayern braucht Kulturwirtschaft."
Dialogangebot der KulturGilde
Erfahrungen aus der Praxis einbringen
Die KulturGilde bietet an, Museen, Kulturinstitutionen, Kreativunternehmen, Selbstständige, Wissenschaft, Kommunen und Politik zusammenzubringen. Über das Kreativnetz MAHO können insbesondere Erfahrungen aus Museumsmarketing, Ausstellungsgestaltung, Digitalisierung, Vermittlung und Besucherorientierung in die weitere Debatte eingebracht werden.
Sie arbeiten in einem Museum, einer Kulturinstitution oder einem Kreativunternehmen in Bayern? Teilen Sie uns mit, wo öffentliche Förderung, Vergaben und Kooperationen bereits gut funktionieren – und wo kreative Arbeit noch durch unnötige Hürden ausgebremst wird.
Quelle und Anlass
Bayerische Staatskanzlei: „Bericht aus der Kabinettssitzung", 14. Juli 2026, Pressemitteilung Nr. 190. Die Position der KulturGilde bezieht sich insbesondere auf die Aussagen zum Kulturstaat Bayern, die angekündigte Museumsoffensive sowie die Investitionen in Kulturinfrastruktur und Kulturförderung.
Originalbericht der Bayerischen Staatskanzlei als PDF öffnenWeitere KulturGilde-Bezüge
Wie sieht es in Ihrer Praxis aus?
Wo entstehen durch Kultur, Kulturförderung oder kulturelle Einrichtungen konkrete Aufträge, Arbeitsplätze oder Folgeumsätze für Ihr Unternehmen – und wo bleibt diese wirtschaftliche Wirkung bislang unsichtbar?
Drei Stichpunkte genügen. Auf Wunsch formulieren wir daraus ein kurzes Zitat oder Praxisbeispiel und legen es Ihnen vor einer Veröffentlichung zur Freigabe vor.
