Bis zu drei junge bayerische Produktionsunternehmen aus Bayern können 2026 jeweils 60.000 Euro für den Aufbau ihrer Firma erhalten. Der neue Gründungswettbewerb des FilmFernsehFonds Bayern bewertet die Gründerpersönlichkeiten, ihre unternehmerische Erfahrung und die langfristige Strategie des Unternehmens. Für die erste Ausschreibung stehen insgesamt 180.000 Euro bereit. Eine zweite Runde ist für 2027 vorgesehen.
Die Einreichungsphase läuft vom 31. August bis zum 25. September 2026. Teilnahmeberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Filmwirtschaft, Fernseh- und Serienproduktion mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Die Gewinnerinnen und Gewinner sollen im Herbst bekannt gegeben werden. Der Wettbewerb ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Der wirtschaftspolitische Ansatz verdient Aufmerksamkeit über die Filmbranche hinaus. Gefördert wird die Entwicklung einer Firma, deren Arbeit sich über mehrere Produktionen erstreckt. Das Preisgeld darf für sämtliche unternehmensbezogenen Kosten eingesetzt werden, sofern Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Der FFF nennt Personal, Infrastruktur, Beratung, Markterschließung, Professionalisierung und die Entwicklung neuer Projekte als mögliche Verwendungen.
Unternehmensentwicklung findet zwischen den Produktionen statt
Eine Produktionsfirma beginnt ihre Arbeit lange vor dem ersten Drehtag. Sie sucht Stoffe, klärt Rechte, entwickelt Finanzierungskonzepte, baut Kontakte zu Sendern, Plattformen, Verleihern und internationalen Partnern auf und stellt Teams für künftige Produktionen zusammen. Aus mehreren Stoffen muss eine belastbare Pipeline entstehen, weil nie sicher ist, welches Projekt finanziert und tatsächlich umgesetzt wird.
Viele dieser Aufgaben lassen sich nur eingeschränkt einem einzelnen Film oder einer einzelnen Serie zuordnen. Trotzdem entscheiden sie darüber, ob eine junge Produktionsfirma den Zeitraum zwischen zwei Aufträgen übersteht, eigene Stoffe entwickeln kann und gegenüber größeren Marktteilnehmern handlungsfähig bleibt.
Der Wettbewerb verlangt deshalb ein Unternehmenskonzept, einen Businessplan und Referenzprojekte. Hinzu kommen Empfehlungen erfahrener Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter, die bereit sind, das Unternehmen als Mentorinnen oder Mentoren zu begleiten. Nach der formalen Prüfung werden ausgewählte Bewerber zu einem Pitch vor einer Fachjury eingeladen.
Bewertet werden unternehmerisches Potenzial, professionelle Produktionserfahrung, Innovationskraft und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Ein Jahr nach der Auszahlung muss gegenüber der LfA Förderbank Bayern über die Entwicklung der Firma und die Verwendung des Geldes berichtet werden. Die ausführlichen Teilnahme- und Verwendungsbedingungen veröffentlicht der FFF Bayern.
Diese Konstruktion verbindet finanzielle Unterstützung mit einer überprüfbaren Unternehmensstrategie. Die 60.000 Euro können eine junge Firma für einige Monate entlasten, eine erste Stelle mitfinanzieren, professionelle Beratung ermöglichen oder den Zugang zu neuen Auftraggebern und Finanzierungspartnern vorbereiten. Welche Wirkung tatsächlich entsteht, wird von der Ausgangslage und dem Geschäftsmodell der ausgewählten Unternehmen abhängen.
Ein Modell für weitere Teile der Kreativwirtschaft
Designbüros, Games-Studios, Musikunternehmen, Verlage und andere Kreativunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft kennen vergleichbare Entwicklungsphasen. Ein Games-Studio muss ein Team zusammenhalten und Prototypen entwickeln, bevor ein Publisher einsteigt. Ein Designstudio benötigt Zeit für eine eigene Produktlinie, Schutzrechte und Vertrieb. Ein Musikunternehmen investiert in Künstlerentwicklung, Rechteverwaltung und neue Absatzwege. Ein Verlag baut Programme, Autorenkontakte und Vertriebsbeziehungen über mehrere Veröffentlichungen hinweg auf.
Beratung kann solche Prozesse begleiten. Sie ersetzt jedoch weder die Arbeitszeit noch das Kapital, das für ihre Umsetzung benötigt wird. Der Freistaat bietet Kreativschaffenden bereits Orientierungsberatung zu Geschäftsmodellen, Finanzierung, Kundenakquise und Organisationsentwicklung an. Die finanzielle Unternehmensentwicklung bleibt daneben eine eigene Aufgabe. Die teilmarktübergreifende Koordination der Kultur- und Kreativwirtschaft obliegt dem Bayerischen Wirtschaftsministerium.
Die KulturGilde begrüßt daher den Gründungswettbewerb des FFF Bayern. Seine ersten beiden Vergaberunden sollten zugleich genutzt werden, um belastbare Erfahrungen zu sammeln: Welche Ausgaben haben den Unternehmen tatsächlich geholfen? Konnten weitere Finanzierungen oder Aufträge erschlossen werden? Sind neue Arbeitsplätze entstanden? Welche Firmen bestehen zwei oder drei Jahre nach der Auszeichnung weiter? Aus welchen bayerischen Regionen kamen Bewerbungen und Preisträger?
Das Bayerische Wirtschaftsministerium sollte diese Auswertung gemeinsam mit den zuständigen Einrichtungen und Branchenvertretungen auf andere Teilmärkte übertragen. Ein mögliches Folgeinstrument müsste die Geschäftsmodelle der jeweiligen Branchen berücksichtigen. Die Produktionslogik eines Filmvorhabens lässt sich nicht unverändert auf ein Designbüro, ein Musikunternehmen oder ein Games-Studio anwenden. Der Grundgedanke trägt dennoch: Öffentliche Kreativförderung kann neben Projekten auch die Unternehmen stärken, die diese Projekte entwickeln, finanzieren und dauerhaft umsetzen.
Für junge Produktionsfirmen aus Franken eröffnet sich bereits jetzt eine konkrete Möglichkeit. Sie sollten kurzfristig prüfen, ob sie die Teilnahmebedingungen erfüllen und bis zum 25. September ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen können.




