KulturGilde zur Rentenkommission: Rentenpflicht für Selbstständige darf nicht zur Armutsfalle werden
KulturGilde fordert realistische Schutzmechanismen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer
PDF · Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 · KulturGilde – Verband der Kultur- und Kreativwirtschaft
Hintergrundbeitrag
Das ausführliche politische Statement mit Analysen, Forderungen und dem Branchendialog finden Sie auf der Positionsseite der KulturGilde zur Rentenkommission.
Zum politischen StatementNürnberg, 23. Juni 2026. Der Bericht der Alterssicherungskommission hat eine wichtige Debatte angestoßen. Die KulturGilde – Verband der Kultur- und Kreativwirtschaft – begrüßt grundsätzlich, dass die Frage der Altersabsicherung für Selbstständige auf der politischen Agenda steht. Zugleich warnt der Verband vor einer pauschalen Ausgestaltung, die die tatsächliche Lebens- und Einkommenssituation von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmern ignoriert.
In der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten Hunderttausende Menschen projektbezogen, mit schwankenden Einkommen, ohne Arbeitgeberanteil im Rücken und oft ohne kalkulierbare Monatseinnahmen. Für diese Gruppe kann eine Rentenpflicht, die sich an stabilen Normalarbeitsverhältnissen orientiert, schnell zur wirtschaftlichen Belastung werden – im schlimmsten Fall zur Armutsfalle, wenn Beiträge aus dem laufenden Existenzbudget finanziert werden müssen, anstatt aus echter Vorsorgekraft.
„Wer Selbstständige sozial absichern will, darf sie nicht behandeln wie Angestellte ohne Arbeitgeber."
Das Problem: Selbstständige zahlen faktisch doppelt
Bei abhängig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Selbstständige hingegen finanzieren ihre gesamte Vorsorge aus eigenen Mitteln. Eine neue Pflichtkomponente – ob gesetzliche Rente oder kapitalgedecktes Modell – würde für sie bedeuten: beide Hälften selbst stemmen.
Gerade bei kleinen, schwankenden oder saisonalen Einkommen, wie sie in der Kultur- und Kreativwirtschaft die Regel sind, führt das zu einer strukturellen Benachteiligung gegenüber Angestellten. Die KulturGilde fordert daher ausdrücklich, dass das Prinzip der Auftraggeber- und Verwerterbeteiligung für kreative Selbstständige gestärkt und nicht ausgehöhlt wird.
„Eine zusätzliche Pflichtkomponente darf nicht bedeuten: Wer keinen Arbeitgeber hat, zahlt doppelt."
Was die KulturGilde fordert
Die KulturGilde fordert eine Rentenreform, die realistisch, einkommensabhängig und branchengerecht ist. Pauschale Regelbeiträge, die sich an stabilen Erwerbsbiografien orientieren, funktionieren für Kreative, Freiberufler und Solo-Selbstständige nicht. Notwendig sind stattdessen:
- Einkommensabhängige Beiträge als Standard, keine Ausnahme
- Flexible Anpassungen bei Auftragsausfällen, Krankheit und Projektlücken
- Mehrjahresbetrachtungen für saisonale und projektabhängige Einkommen
- Starke Freibeträge in der Grundsicherung, damit Beitragszahlung sich lohnt
- Verbindliche Verbindung von Rentenreform und Reform der Künstlersozialkasse
- Faire Auftraggeber- und Verwerterbeteiligung an der sozialen Absicherung
Rentenreform und KSK müssen zusammengedacht werden
Die KulturGilde weist darauf hin, dass eine Rentenreform für Selbstständige nicht losgelöst von der Debatte um die Künstlersozialkasse diskutiert werden kann. Viele Solo-Selbstständige fallen trotz überwiegender kreativer Tätigkeit durch das Raster der KSK. Eine Reform, die diesen Systembruch nicht mitadressiert, wird ihren Zweck verfehlen.
Kultur- und Kreativwirtschaft als Frühwarnsystem der Arbeitswelt
Was heute viele Kreative erleben – schwankende Einkommen, hybride Berufsbiografien, projektbasierte Arbeit, fehlendes soziales Netz – ist kein Sonderfall. Es ist ein Vorblick auf die Arbeitswelt von morgen. Wer eine zukunftsfeste Altersvorsorge gestalten will, muss diese Realitäten heute ernst nehmen.
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PDF · KulturGilde · 23. Juni 2026 · Nürnberg
Pressekontakt
Roland Weiniger
Vorsitzender der KulturGilde – Verband der Kultur- und Kreativwirtschaft
roland.weiniger@kulturgilde.deWeiterführende Informationen
Wie sieht es in Ihrer Praxis aus?
Welche zusätzliche monatliche Pflichtbelastung könnten Sie in einem normalen und in einem schwachen Geschäftsmonat tatsächlich tragen?
Drei Stichpunkte genügen. Auf Wunsch formulieren wir daraus ein kurzes Zitat oder Praxisbeispiel und legen es Ihnen vor einer Veröffentlichung zur Freigabe vor.
