Politische Arbeit · Forderung

Rechtssichere Projektarbeit statt Generalverdacht gegen Selbstständigkeit

Die KulturGilde fordert Safe-Harbor-Regeln und eine Reform der Scheinselbstständigkeitsprüfung für die Kultur- und Kreativwirtschaft

ForderungNeu · 26. Juni 2026SelbstständigkeitFreie BerufeArbeitsrechtKreativwirtschaftBayern

Projektarbeit ist kein Sonderfall der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie ist ihr Betriebssystem. Wer kreative, mediale, künstlerische oder digitale Leistungen entwickelt, arbeitet in wechselnden Teams, mit mehreren Auftraggebern, in längeren Produktionsphasen und mit klar abgegrenzten Aufträgen. Genau diese Realität darf nicht länger durch unklare Statusrisiken ausgebremst werden.

Reform der Scheinselbstständigkeitsprüfung

Rechtssicherheit für moderne Arbeit

Die KulturGilde fordert eine grundlegende Reform der Scheinselbstständigkeitsprüfung. Selbstständige Arbeit darf nicht unter Generalverdacht stehen, nur weil sie projektbezogen, kollaborativ oder über mehrere Wochen und Monate hinweg erfolgt.

Für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist diese Frage zentral. Ob Filmproduktion, Ausstellung, Designauftrag, Games-Entwicklung, Musikproduktion, Restaurierung, Text, Kommunikation, Fotografie, Bühnenprojekt, Kulturvermittlung oder digitale Anwendung: Viele Leistungen entstehen nicht in klassischen Betriebshierarchien, sondern in freien Teams.

Wenn dieses Zusammenspiel durch nachträgliche Statusrisiken unsicher wird, entstehen keine besseren Arbeitsbedingungen. Es entstehen weniger Aufträge, mehr Bürokratie, mehr Angst vor Zusammenarbeit und ein Rückzug aus genau den flexiblen Projektstrukturen, die Innovation, kulturelle Produktion und kreative Wertschöpfung ermöglichen.

Typische Projektformen der Kreativwirtschaft

  • ·Filmproduktion und Videoformate
  • ·Ausstellungen und Szenografie
  • ·Designaufträge und Markenentwicklung
  • ·Games-Entwicklung und UX
  • ·Musikproduktion und Live-Formate
  • ·Restaurierung und Kulturvermittlung
  • ·Text, Kommunikation, Fotografie
  • ·Bühnenprojekte und Veranstaltungen
  • ·Digitale Anwendungen und Kreativtools
  • ·Konzeption, Recherche, Beratung

Projektarbeit ist kein Missbrauchstatbestand

Scheinselbstständigkeit muss verhindert werden, wenn abhängige Beschäftigung verschleiert wird. Wer faktisch wie ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eingesetzt wird, weisungsgebunden arbeitet, vollständig in eine fremde Organisation eingegliedert ist und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, braucht Schutz.

Aber dieser Schutz darf nicht dazu führen, dass echte Selbstständigkeit in der Praxis kaum noch rechtssicher möglich ist. Gerade in der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es Formen der Zusammenarbeit, die weder klassische Anstellung noch Missbrauch sind: befristete Projektaufträge, freie Produktionsgemeinschaften, kuratierte Teams, Werk- und Dienstleistungsaufträge, kreative Einzelbeiträge, künstlerische Eigenleistungen.

Dass Kreative mit Auftraggebern kommunizieren, an Projektbesprechungen teilnehmen, Abstimmungen vornehmen oder in eine Produktion eingebunden sind, macht sie nicht automatisch zu abhängig Beschäftigten. Projektkoordination ist kein Weisungsrecht. Zusammenarbeit ist keine Eingliederung. Kreative Eigenleistung ist kein Indiz für Scheinselbstständigkeit, sondern der eigentliche Grund, warum Selbstständige beauftragt werden.

„Unklare Regeln helfen niemandem. Auftraggeber ziehen sich zurück, Selbstständige verlieren Aufträge, kleine Kreativunternehmen verzichten auf externe Spezialist:innen. Das Ergebnis ist ein Klima der Vermeidung – für eine Branche, die von Kooperation, Experiment, Netzwerk und Projektarbeit lebt, ist das wirtschaftlich und kulturpolitisch fatal."

Roland Weiniger, Vorstandsvorsitzender der KulturGilde

Safe-Harbor-Regeln: Wann Selbstständigkeit gilt

Die KulturGilde fordert, dass Bayern sich im Bund für klare Safe-Harbor-Regeln einsetzt. Wer mehrere der folgenden Merkmale erfüllt, muss grundsätzlich als selbstständig gelten, solange kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt:

1

Die beauftragte Person tritt erkennbar unternehmerisch am Markt auf – mit eigenem Angebot, eigener Kommunikation, eigener Kalkulation oder eigenem beruflichen Profil.

2

Sie arbeitet für mehrere Auftraggeber oder ist jedenfalls nicht dauerhaft wirtschaftlich von einem einzigen Auftraggeber abhängig.

3

Sie kalkuliert eigene Preise, verhandelt Honorare selbst und trägt ein eigenes unternehmerisches Risiko.

4

Sie erbringt eine kreative, künstlerische, publizistische, gestalterische, technische oder konzeptionelle Eigenleistung.

5

Der Auftrag ist projektbezogen, zeitlich oder inhaltlich abgrenzbar und nicht bloß Ersatz für eine reguläre Linienfunktion im Betrieb.

6

Die Zusammenarbeit dient der Projektabstimmung, nicht der persönlichen Weisungsbindung.

7

Eigene Arbeitsmittel, eigene Methoden, eigene Fachverantwortung oder eigene kreative Entscheidungen prägen die Leistung.

Solche Kriterien würden nicht jede Prüfung ersetzen. Sie würden aber den Blick umdrehen: Nicht jede selbstständige Projektarbeit wäre zunächst verdächtig. Vielmehr müsste der Staat nachvollziehbar begründen, warum trotz unternehmerischer Merkmale eine abhängige Beschäftigung vorliegen soll.

Rechtssicherheit nützt auch Arbeitnehmer:innen

Eine Reform der Scheinselbstständigkeitsprüfung ist kein Angriff auf Arbeitnehmerrechte. Im Gegenteil: Klare Regeln schützen alle Seiten. Sie verhindern Missbrauch dort, wo er tatsächlich stattfindet. Und sie sichern selbstständige Arbeit dort ab, wo Menschen bewusst unternehmerisch, frei und projektbezogen tätig sind.

Unklare Regeln helfen vor allem niemandem. Auftraggeber ziehen sich zurück, weil sie Nachforderungen und Prüfungen fürchten. Selbstständige verlieren Aufträge, obwohl sie unternehmerisch arbeiten wollen. Kleine Kreativunternehmen verzichten auf externe Spezialist:innen, obwohl sie diese für Wachstum, Innovation und Professionalisierung bräuchten. Öffentliche Einrichtungen und Kulturinstitutionen werden vorsichtiger, langsamer und bürokratischer.

Hintergrund: Bayern und die freien Berufe

Der Zukunftsreport Freie Berufe Bayern 2025 zeigt deutlich: Bürokratie, fehlende Planbarkeit und rechtliche Unsicherheit gehören zu den zentralen Belastungen der freien Kulturberufe. Die Scheinselbstständigkeitsprüfung ist dabei kein Randthema, sondern ein strukturelles Problem moderner Arbeitsformen. Bayern sollte diesen Befund ernst nehmen und sich im Bund für eine praxistaugliche Reform einsetzen – keine weitere Verkomplizierung des Statusfeststellungsverfahrens, sondern klare Leitplanken, schnelle Entscheidungen und nachvollziehbare Kriterien.

Die KulturGilde fordert

1

Rechtssichere Projektarbeit statt Generalverdacht

Selbstständige Projektarbeit darf nicht unter Generalverdacht stehen. Wer unternehmerisch tätig ist, braucht Rechtssicherheit – keine nachträglichen Statusrisiken.

2

Klare Safe-Harbor-Regeln

Wer bestimmte unternehmerische Merkmale erfüllt, muss grundsätzlich als selbstständig gelten, solange kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt.

3

Schnelle, transparente und praxistaugliche Statusprüfung

Das Statusfeststellungsverfahren braucht verbindliche Fristen, nachvollziehbare Kriterien und eine schnelle Entscheidung.

4

Anerkennung branchentypischer Projektarbeit

Kultur, Medien, Design, Games, Musik, Kunst, Restaurierung, Kommunikation und digitale Kreativwirtschaft arbeiten projektbezogen, kollaborativ und mit wechselnden Auftraggebern – das muss in der Prüfpraxis anerkannt werden.

5

Bayerische Initiative im Bund

Bayern sollte sich im Bund für eine praxistaugliche Reform einsetzen: klare Leitplanken, schnelle Entscheidungen und echte Rechtssicherheit für projektbezogene Selbstständigkeit.

Jetzt beteiligen

Erfahrungen einbringen

Die KulturGilde sammelt Erfahrungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft: Wo verhindern unklare Statusrisiken Aufträge, Projekte oder Kooperationen? Wer betroffen ist, kann sich an die KulturGilde wenden und damit helfen, die politische Debatte mit konkreten Beispielen aus der Praxis zu führen.

Bitte melden Sie sich.

Wie sieht es in Ihrer Praxis aus?

Hat die Unsicherheit bei der Statusfeststellung bereits dazu geführt, dass Sie einen Auftrag nicht vergeben, nicht angenommen oder anders organisiert haben?

Drei Stichpunkte genügen. Wenn Ihr Beitrag als öffentliche Praxisstimme infrage kommt, übernimmt die KulturGilde Ihren freigegebenen Wortlaut. Redaktionelle Überschrift, Einordnung und Kontext werden davon getrennt dargestellt.

Aufwand: etwa zwei bis fünf MinutenKeine Mitgliedschaft erforderlichKeine automatische VeröffentlichungVertrauliche Nutzung möglichAuf Wunsch mit Unternehmenslink

Damit wir Ihre Erfahrung richtig einordnen können

Wie dürfen wir Ihren Beitrag verwenden? *